Liebe Unterstützer*innen der Petition Ausbaustopp A49: Rettet den Dannenröder Forst und Herrenwald!

in den letzten Tagen sind wieder Bäume gefällt worden entlang der geplanten A49-Trasse - und das, obwohl eigentlich bis zum Herbst ein Moratorium für Fällarbeiten gilt.[1] Das zeigt: Wir müssen jetzt den Druck verstärken. Wenn es uns gelingt den Protest gegen die A49 zu einem für Hessen und darüber hinaus bedeutsamen Symbol für unsinnige und klimaschädliche Verkehrspolitik zu machen, haben wir eine Chance, den Autobahnbau zu stoppen.

Daher bitten wir um Ihre und eure Unterstützung: Was wir jetzt brauchen, ist viel Öffentlichkeit: Wir bitten Sie und euch daher um drei Dinge: 

  • Teilt diese Petition - per E-Mail, Facebook oder Twitter: https://weact.campact.de/petitions/ausbaustopp-a49-rettet-den-dannenroder-forst-und-herrenwald
  • Schreibt Leser*innenbriefe und fordert ein Moratorium für den Weiterbau, die Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses und die ernsthafte Planung von Alternativen zur A49. Argumentationshilfen finden sich im neuen Dannenröder Appell vom Dezember 2019, der von vielen Verkehrswende-Initiativen, Umweltverbänden und Grünen Kreis- und Ortsverbänden unterzeichnet wurde.
  • Haltet euch Samstag, den 18. April 2020 frei. Wir planen für diesen Termin eine große Demonstration nahe der geplanten A49-Trasse (der genaue Ort steht noch nicht fest)

 

Wie können wir den Bau der A49 noch stoppen? 

Wir müssen deutlich machen: Zum Kampf gegen den Klimawandel gehört die Mobilitätswende und der Schutz von alten Wäldern wie des Dannenröder Forstes und des Herrenwaldes. Es gibt drei Ansatzpunkte, auf die wir setzen: 

Stopp per Gerichtsbeschluss: Der BUND Hessen klagt beim Bundesverwaltungsgericht auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses für den letzten Abschnitt der A49. Die Klage wurde zugelassen und die Verhandlung ist für den 13. Mai 2020 angesetzt.[2]

Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses: Bislang argumentiert das hessische Verkehrsministerium, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten habe, den Bau der A49 zu stoppen, weil es für den Bundesautobahnbau nur ausführend tätig sei. Das sehen wir anders. Wir fordern, dass das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen den Planfeststellungsbeschluss in zwei Punkten überprüft bzw. überprüfen lässt: bezüglich der Ausnahmen für das nach Europäischer Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützten Herrenwaldes, hinsichtlich

a) der Richtigkeit der bisher vorgetragenen “zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses” [3] und

b) der fehlenden Durchführung der nach Bundesnaturschutzgesetz zwingend vorgeschriebenen Alternativenprüfung [4] Besonders brisant: Die Europäische Union hat gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichenden Schutzes für FFH- und NATURA 2000 - Gebiete eingeleitet.[5] 

Öffentlichkeit und Politischer Druck: Damit sich die Landesregierung bezüglich der Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses bewegt, brauchen wir mehr Druck. Insbesondere den Grünen, die in Umfragen von der allgemeinen Stimmung für mehr Klimaschutz profitieren, muss klar werden: Sie setzen ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel, wenn sie als Regierungspartei nicht alle Möglichkeiten für eine ökologische Verkehrswende nutzen. Unser Protest ist dabei bei Teilen der Grünen bereits angekommen: Ende November nahm der Parteirat der Hessischen Grünen einen Antrag der Grünen Jugend zur A49 mit großer Mehrheit an.[6] Dem müssen jetzt Taten folgen, denn Hessen verfehlt seine Klimaziele besonders im Verkehrssektor, wie Hessens Umweltministerin Priska Hinz im Dezember mitteilte.[7] Jetzt geht es darum, den Druck zu verstärken und über die betroffene Region hinaus den Stopp des Weiterbaus der A49 und eine Alternativplanung zu fordern, wie im Dannenröder Appell dargestellt. 

Daher bitten wir Sie und euch: 

  • Schreibt Leser*innenbriefe
  • Merkt euch den Termin für die Demonstration am 18. April. 

 

Danke für Ihre und eure Unterstützung! 

Die Aktiven des Aktionsbündnis “Keine A49”

 

P.S.: Auch die Finanzierung der A49 steht auf wackeligen Füßen. Bundesverkehrsminister Scheuer setzt nämlich auch bei der A49 auf Öffentlich-Private-Partnerschaften. Und verschwendet dabei Millionen an Steuermitteln, wie der Bundesrechnungshof rügte.[8, 9] Wir sind sicher: Wird die A49 wirklich gebaut, werden es noch viele Millionen mehr.


Quellen und Hinweise

[1] A49, Landbote vom 19.2.2020

[2] A49: Klage vor Bundesverfassungsgericht, Alsfelder Allgemeine vom 16.01.2020

[3] Beim Bau der A49 soll in das FFH- und Natura 2000-Gebiet im Herrenwald bei Stadtallendorf eingegriffen werden. Steht ein solcher Eingriff zur Debatte, müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 34 zumutbare Alternativen geprüft werden. Ebenso muss die Schwere des Eingriffs überprüft werden. Erhebliche Beeinträchtigungen können nur durch "zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses" gerechtfertigt werden (§ 34,3,1). Eingriffe sind auch nur erlaubt, wenn "zumutbare Alternativen" nicht vorhanden sind. (§ 34,3,2).
Die von der Planfeststellungsbehörde 2010 vorgetragenen zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses sind niemals geprüft worden. Weder das Bundesverwaltungsgericht noch die EU-Kommission erklären sich dafür zuständig. Am 29.11.2019 ging uns eine Stellungnahme der Europäischen Kommission zu, in der die Kommission ihre Zuständigkeit ausschließt. Dort heißt es: "Die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses werden von Deutschland und nicht von der Kommission geltend gemacht. Die Stellungnahme der Kommission, mit der dieses öffentliche Interesse als Rechtfertigung für das Projekt anerkannt wird, stützte sich auf eine Auswertung der von Deutschland nach Artikel 6 Absatz 4 der Habitat Richtlinie vorgelegten Informationen. Dieselben Informationen bildeten auch für die nationalen Behörden die Grundlage für die Genehmigung der nationalen Planfeststellung." Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil zum Planfeststellungsverfahren A 49 für diese Fehler als nicht zuständig erklärt. Eine seit 3 Jahren in Brüssel eingereichte Petition, die darauf hinweist, dass alle von der EU-Kommission benannten “zwingenden Gründe” eklatant falsch sind, ist in der Sache bis heute unbeantwortet.
Wir  fordern daher die Hessische Landesregierung (als Planfeststellungsbehörde) auf, eine rechtliche Möglichkeit zur Klärung zu schaffen oder einen neutralen Gutachter zu beauftragen, der die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der von der EU-Kommission benannten "zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses" überprüft, damit die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens gesichert ist.

[4] Wir fordern die Planfeststellungsbehörde auf, die nach § 34,3,2 Bundesnaturschutzgesetz zwingend vorzulegenden Alternativen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang fordern wir, dass der vom Aktionsbündnis "Keine A49!" und vielen Verkehrswende-Initiativen im Dezember 2019 vorgelegte Dannenröder Appell vor dem Hintergrund einer zwingend notwendigen Verkehrswende berücksichtigt wird.

[5] Vertragsverletzungsverfahren wegen Missachtung von Natura 2000, NABU-Blog vom 14.2.2020

[6]  Hessen verfehlt Klimaziele, Hessenschau vom 13.12.2020 

[7] Verkehrswende statt Autobahnausbau, Beschluss des Parteirats von Bündnis 90/Die Grünen Hessen vom 5.12.2019

[8]  Ärger um Dauerbaustelle an der A49: Rüge für Verkehrsministerium, HNA vom 15.10.2019

[9] Kosten für Arbeiten an A3 und A49 steigen um 100 Millionen Euro, Fokus vom 21.02.2020


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